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Die
Wahlsysteme der Bundesrepublik Deutschland
Grundkurs
Politik-Geschichte
![]() Grundlage des WahlsystemsAls Grundlage des Wahlsystems gelten die §1 Abs. 1
Satz 2 sowie §§4,5 und 7 des Bundeswahlgesetzes. Es regelt die
Einzelheiten der Berechnung der Sitzverteilung, vor allem die Frage, nach
welchen Grundsätzen die Sitze nach dem Ergebnis der Zweitstimmenwahl
(§4) auf die einzelnen Landeslisten der Parteien zu verteilen und von dort
den einzelnen Bewerbern zuzuweisen sind. Die in Abs. 1 näher geregelte
Verhältnisverteilung der Gesamtheit aller Bundestagssitze ist eine rein
rechnerische. Sie führt in Verbindung mit dem Sitzabzug des Abs. 4 Satz 1
zum realen Ergebnis der Landeslistenwahl.
Die Landeslistenwahl ist nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl als „Verhältnisausgleichswahl“ gestaltet.
Sie ergänzt die in den Wahlkreisen mit der Erststimme bewirkten
Wahlergebnisse zu einer das Ganze umfassenden Verhältniswahl. Die Eigenart
des Wahlsystems liegt also darin, dass trotz des Mehrheitswahlprinzips bei der
Wahl in den Wahlkreisen das Gesamtwahlergebnis dennoch grundsätzlich dem
Verhältnis der abgegebenen gültigen (Zweit)Stimmen entspricht. Das
eigentliche Stimmengewicht liegt demnach nicht in der Erststimme, sondern in der
Zweitstimme. In der Regel werden die Sitze nach der Zahl der Zweitstimmen
verteilt. Die für eine Partei abgegebenen Erststimmen tragen innerhalb der
der Partei zugefallenen Sitze zum konkreten personellen Wahlergebnis bei. Es ist
mithin nicht ein Element der Mehrheitswahl, sondern ein Element der
Personenwahl, das neben die Verhältniswahl tritt. Zur Gewährleistung
der Erfolgsgleichwertigkeit der Stimmen bei der Sitzverteilung hat der
Bundesgesetzgeber im 7. Gesetz zur Änderung des BWG das Hare/Niemeyersche
Berechnungsverfahren eingeführt.
Vorraussetzungen
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