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Verhältniswahlsystem,
ein in Mehrparteiendemokratien praktiziertes Wahlsystem, bei dem alle
politischen Parteien, die sich um die Macht bewerben, eine dem Anteil der bei
den Wahlen erhaltenen Wählerstimmen proportional entsprechende Anzahl der
Sitze im
Parlament
erhalten; den Gegensatz hierzu bildet das Mehrheitswahlrecht. Oft ist allerdings
das Erreichen eines Mindestanteils an den insgesamt abgegebenen Stimmen
(Sperrklausel) notwendig. Ziel ist es, den Wählerwillen in der
Zusammensetzung des Parlaments möglichst exakt
widerzuspiegeln.
Zu
den Typen des Verhältniswahlsystems gehören: (1) die einfache,
übertragbare Stimme, die ein Wähler nur einmal abgeben kann, wobei
aber jede Stimme die Form einer Liste von Vorzugsstimmen annehmen kann, so dass,
wenn der Kandidat, dem der Wähler den Vorzug gegeben hat, diese Stimme
nicht benötigt, die Stimme dem nächsten Kandidaten auf der Liste des
Wählers übertragen werden kann; (2) Parteilisten, von denen es
verschiedene Formen gibt, z. B. starre, ohne „Mitbestimmungsrecht des
Wählers“ was die Zusammenstellung der Liste betrifft, oder lose
gebundene, wie in Belgien, wo der Wähler eine Partei aussucht und auch
einen bevorzugten Kandidaten benennt und ihn auf der Liste nach oben oder unten
schiebt. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Verhältniswahlsystem mit
Direktmandaten kombiniert.
QuellenangabenHandbuch
des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag
Kommentar
zum Bundeswahlgesetz
5.,
völlig überarbeitete Auflage
Carl
Heymanns Verlag KG – Köln – Berlin – Bonn –
München
Microsoft
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