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Die Wahlen zum Deutschen BundestagSo wird der Deutsche Bundestag
gewählt
- gewählt werden 656 Abgeordnete
(Ausnahmen möglich)
- Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und
geheim
- 328 Abgeordnete werden durch Kreiswahlvorschläge
in den Wahlkreisen gewählt, der Rest nach
Landesvorschlägen
- Wähler hat 2 Stimmen (1. für
Wahlkreisabgeordneten, 2. für Landesliste)
- Parteien brauchen 5% der Wählerstimmen
bzw. in drei Wahlkreisen einen Sitz um berücksichtigt zu werden (siehe
unten)
- Wählen dürfen alle Deutschen
über 18 mit Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 3 Monaten, und
denen nicht das Wahlrecht entzogen wurde
- Wählbar sind Personen über 18,
die seit mindestens einem Jahr deutsch sind
- Wahltag wird vom Bundespräsidenten
festgelegt: muß Sonntag oder gesetzlicher Feiertag
sein
Das Verhältniswahlrecht
(Listenwahl)
- aufgerufen sind BürgerInnen eines bestimmten
Gebietes
- keine Unterteilung in
Wahlkreise
- Parteien stellen vorher Kandidatenlisten
auf
- Bürger haben eine Stimme
- Parteien entsenden Abgeordnete entsprechend
ihres Stimmenanteils und ihrer Liste in die
Volksvertretung
Mehrheitswahlrecht
(Persönlichkeitswahl)
- Aufteilung in Wahlkreise
- Aufstellung von Kandidaten (auch von Parteien
Unabhängige)
- Wähler haben eine Stimme und wählen
Person direkt
- Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt
(Unterscheidung zw. absoluter, relativer und qualifizierter
Mehrheit)
Fünf-Prozent-Klausel
- Verhältniswahlrecht würde eine
Vielzahl von Parteien ermöglichen
- Mehrheitsfindung auf diese Weise
schwierig
- zur Erleichterung der Arbeit der Parlamente
dürfen nur noch die Parteien mit Abgeordneten vertreten sein, die
mindestens 5% der Zweitstimmen oder drei Direktmandate errungen
haben
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