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Legislaturperiode,
der Zeitraum, für den ein
Parlament als
gesetzgebendes Organ legitimiert ist. Für den
Bundestag und
für die meisten
Landtage sind
dies vier, für den nordrhein-westfälischen Landtag fünf Jahre.
Das Ende einer Legislaturperiode setzt auch der Amtszeit der
Regierung
sowie aller parlamentarischen Organe ein Ende
(Diskontinuitätsprinzip).
Bundeskanzler,
in den Bundesrepubliken Deutschland und Österreich der Leiter der
Bundesregierung.
In
Deutschland bestimmt nach dem
Grundgesetz
(Art. 65) der Bundeskanzler „die Richtlinien der Politik und
trägt dafür die Verantwortung“, und er schlägt dem
Bundespräsidenten die Bundesminister zur Ernennung bzw. Entlassung vor. Die
starke Stellung des Bundeskanzlers im System der parlamentarischen Demokratie
(Kanzlerdemokratie) folgt aus den Erfahrungen der
Weimarer
Republik und dient der Stabilität des
Regierungssystems insgesamt. Sie ruht auf drei Pfeilern: der
Richtlinienkompetenz, der Sanktionsmacht gegenüber den
Ministern und
der Möglichkeit des Parlaments zum konstruktiven
Misstrauensvotum.
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des
Bundespräsidenten
vom Bundestag
mit der Mehrheit der Stimmen für die Dauer einer Legislaturperiode
gewählt und muss innerhalb von sieben Tagen nach seiner Wahl vom
Bundespräsidenten ernannt werden. Seine Amtszeit endet mit dem
Zusammentritt eines neuen Bundestages. Neben dem Bundeskanzleramt unterstehen
ihm direkt das Bundespresseamt und der
Bundesnachrichtendienst.
Im Verteidigungsfall übernimmt der Bundeskanzler das Oberkommando über
die Streitkräfte.
Bisherige
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland:
Konrad
Adenauer,
Ludwig
Erhard, Kurt
Georg Kiesinger,
Willy Brandt,
Helmut
Schmidt,
Helmut
Kohl.
In
Österreich wird der Bundeskanzler vom Bundespräsidenten ernannt.
Anders als der deutsche Bundeskanzler hat er keine Richtlinienkompetenz, kann
aber durch sein Vorschlagsrecht für die Besetzung der Ministerämter
die Zusammensetzung der Bundesregierung weitgehend
mitbestimmen.
Bundeskanzler
Österreichs seit 1945: Karl
Renner,
Leopold Figl,
Julius Raab, Alfons Gorbach, Josef Klaus,
Bruno
Kreisky, Fred
Sinowatz,
Franz
Vranitzky, Viktor Klima.
In
der Schweiz wird der Bundeskanzler für die Dauer von vier Jahren von
Bundesversammlung und Bundesrat gewählt; er ist der Chef der Bundeskanzlei.
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